Rudolf-Günther-Medaille 2018
Parkstraße 45

Parkstraße 45

Aus der Laudatio des Vorsitzenden anlässlich der Preisverleihung:

Die Rudolf-Günther--Medaille des Jahres 2018 erhält zum einen die Stiftung BSW  für die denkmalgerechte Sanierung der „Villa Dürkopp“ an der Obernbergstr., und zum anderen die Eheleute Denise und Jens Bendix für die Sanierung der früheren „Pension Treuke“ an der Parkstraße.

Bei unserem zweiten Preisträger in diesem Jahr sind wir insofern neue Wege gegangen, als wir nicht die Sanierung und Wiederbelebung ei­nes Baudenkmals, sondern eines „nur“ erhaltenswerten Gebäudes aus­gezeichnet haben. Wir haben das bewusst getan, denn es sind gerade die „nur“ als erhaltenswert eingestuften Bauten, die allzu oft und allzu leicht dem Abriss überantwortet werden. Das beste Beispiel aus jüngster Zeit: das Bruchstein-Eckgebäude Osterstraße/Grabenstraße, das trotz seiner Erhaltungswürdigkeit von der Politik leichten Herzens geopfert wurde. Die neuen Eigentümer der Parkstraße 45 haben ge­zeigt, dass man auch anders agieren kann.

Das 1909 errichtete frühere Pensionshaus „Treuke“ gehört zu den Bauten, die in der mit dem Ersten Weltkrieg endenden Phase des frü­hen Aufstiegs un­seres Bades an der hinteren Parkstraße entstanden sind. Nach dem ge­genüberliegenden „Haus am See“ scheint es das zweite Haus an die­sem Teil der Straße gewesen zu sein. Durch den gerade fertiggestell­ten großen Kurparksee gehörte der dortige Grund und Boden damals zu den begehrtesten der Badestadt.

Nachdem ziemlich genau 100 Jahre in der „Villa Hoppe“, wie sie zu­nächst hieß, eine Pension betrieben worden war, wurde mit der Über­nahme des Hauses durch die Eheleute Bendix ein neues Kapitel in der Geschichte der Villa aufgeschlagen. Mit viel Liebe zum Detail haben Sie eine Totalsanierung durchgeführt und sechs Wohnungen einge­richtet. Wenngleich das Haus nicht mehr über allzu viel originaler Substanz im Inneren verfügte, haben Sie das, was zu erhalten war, er­halten, so dass – insbesondere von der äußeren Gestalt her – ein Schmuckstück an diesem arg gebeutelten Abschnitt der Parkstraße entstanden ist. Auch wenn es sich aus genannten Gründen nicht um ein Baudenkmal handelte, haben Sie die Maßnahmen mit Frau Buch­holz von der Unteren Denkmalbehörde, die Ihnen beratend zur Seite stand, durchgeführt.

 

 

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