Offenlegung des Schwaghof-Baches

Stellungnahme des HVV v. 02.08.2024

 

Kreis Lippe

680 FG Umweltrecht-Controlling

 

32754 Detmold                                                                                       

 

Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG

Hier: Offenlegung des Schwaghofbaches auf dem Parkplatz des VitaSol, Bad Salzuflen

Antragsteller: Stadt Bad Salzuflen

Ihr Zeichen: 4.3-66 38 22-2/66

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in o.a. Verfahren nimmt der Heimat- und Verschönerungsverein Bad Salzuflen e.V. wie folgt Stellung:

Von der Quelle bis zur Einmündung in die Salze fließt der Schwaghofbach offen durch Wiesen und Waldgebiete und im südlichen Teil durch den Landschaftsgarten. Deshalb wird die geplante Offenlegung des bisher verrohrten Gewässerstücks begrüßt.

Erst ein durchgängiges Fließgewässer ermöglicht Fischen und anderen Organismen die arttypische Wanderung. Auch wenn der Schwaghofbach kein berichtspflichtiges Gewässer im Sinne der WRRL ist, sollte das Ziel der WRRL für alle Gewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen, verfolgt werden.

Leider wird nicht die Chance genutzt, tatsächlich den gesamten verrohrten Bereich unter dem Parkplatz des VitaSol offen zu legen. Platz genug wäre im Bereich des Parkplatzes, aber auch im gesamten Planbereich vorhanden.

Die Verlegung an den nördlichen Rand des Parkplatzes des VitaSol ist allein den wirtschaftlichen Forderungen des Hotelbetriebs geschuldet. Würden allein ökologische Gründe beachtet, könnte eine gesamte Offenlegung der bisherigen Verrohrung erfolgen. Weil man diese Chance nicht nutzt, muss leider trotz Verlegung noch ein Teilstück des Baches weiter verrohrt werden.

 

Warum diese neue Verrohrung weiterhin DN600 beträgt, während der Durchlass unter der Brücke zum Betriebshof DN800 werden soll, ist zu klären.

Bei den Starkregen der letzten Wochen sind Ausuferungen am Schwaghofbach von mehr als 1,20 im gesamten Oberlauf (Forsthausweg, an der Kreuzung Forsthausweg / Extersche Straße sowie im südlichen Bereich des Schwaghofbaches im Bereich der Wanderwegekreuzung direkt angrenzend an die Parkplatzfläche) festzustellen gewesen.

Wenn im Erläuterungsbericht (s.S.18) ausgeführt wird, dass mit dem Durchlass zum Betriebshof mit den DN800 und dem geplanten Sohlsubstrat die ökologische Durchgängigkeit für Kleinstlebewesen optimiert werden soll, so sollte dies doch auch für die geplante Verrohrung im Westen gelten. Oder wie sollen die Kleinstlebewesen vom oberen Bachverlauf gen Süden gelangen?

 

Bachausbau / Offenlegung 

Als öffentliche Fläche sollte der gesamte Bachausbau großzügig und mit ausreichendem Uferrand in der Breite sowie der notwendigen Tiefe erfolgen. Der Ausbau im südlichen Bereich wird abgelehnt.

Weder eine Überschwemmung der dortigen Wegekreuzung, der Fußgängerbrücke noch des Landschaftsgartens können bei Starkregen ausgeschlossen werden. 

Ebenfalls bedenklich ist, wie bei dem geplanten Ausbau der Erhalt der hochstämmigen Laubbäüme, die im Baumkataster der Stadt aufgeführt sind, geschafft werden soll.

Die Abgrenzung des Bachlaufs zum Fußgängerweg /zum Betriebshof gelegen ist unklar und sollte durch einen Pflanzbereich abgegrenzt werden.

Insgesamt ist die Planung des Fuß- und Radweges, der neben dem Bachausbau verlaufen soll, nicht geklärt.

Dieser Fußweg ist bisher ein ausgewiesener Wanderweg. Er geht neben dem Parkplatz am Betriebshof vorbei, über die Landstraße (Extersche Straße) auf den Forsthausweg.

Er ist Teil der Qualitätswanderwege (Hansaweg, Karl-Bachler-Weg, Bäderweg, X9 u. 6). Auch verläuft dort der Vital Wanderweg des Staatsbades. 

Dieser Fußweg soll bis auf 2,5 m verkleinert werden und endet an der Brücke zum Betriebshof. Auf der Brücke ist ein 1,3 m hohes Geländer angebracht. D.h., der Weg geht nicht, wie bisher, weiter.

Hinter der Brücke liegt das ausgebaute Gewässer. 

Vom Forsthausweg führt eine kurze Strecke des Fußweges laut Planunterlagen auf das Gelände des Parkplatzes. Durch den Abtrag der jetzigen Verwallung und Rodung von „jungen“ ?? (sind dies nicht auch mittelalte Hochstämmer?) Gehölzen endet die Planung. Eine Verbindung mit dem von Osten kommenden Fußweg existiert nicht.  Auch ist der geplante Fußweg von der Exterschen Straße kommend ca. 1 m breit. Ist das ein Qualitätswanderweg?

Diese Wegeverbindung vom Asenberg zum Obernberg durch den Landschaftsgarten oder auch vom Klinikstandort Burggrabenkliniken zur Klinik Flachsheide oder zum Bewegungszentrum wird rege benutzt. Dies scheint den Planern nicht bekannt zu sein.

Die vorliegende Planung ist bei der Wegeführung bruchstückhaft, gibt die Gegebenheiten nicht ausreichend wieder und ist nachzubessern. Auch ist dieser Weg grundbuchrechtlich zu sichern.

 

Die Offenlegung des Baches im südlichen Teil führt zu einer Verengung des Bachprofils auf 0,8 und in ca. 0,6 m Tiefe auf nur 0,5 m als Durchlass. Durch die Verlegung des Bachs mit einem Kurvenverlauf (Knick) nur 0,8 m zum Fußweg sind im Falle von Starkregen Ausuferungen auf den Weg vorprogrammiert. Wie stellen dies die hydraulischen Berechnungen dar? Reichen die geplanten Befestigungen? Die Feststellung, dass eine Überflutung eintritt und hinzunehmen ist, da der Landschaftspark anschließt (s.S.19 des Erläuterungsberichts), macht es sich zu einfach.

Dieser Bereich des Landschaftsparks ist kein Überschwemmungsgebiet und sollte auch wegen des Baumbestandes geschützt werden. Die Planung ist zu überdenken.

Die Verlegung des Bachs im südlichen Bereich mit einem Knick und einer Verengung des Bachbetts erfolgt, um den vorhandenen Baumbestand zu erhalten. Dort sind Eichen und Buchen mit den Baumkatasternummern 00001 – 00005 zu finden. Eine hochwertige Linde, wie in der Planung der Anlage 3 beschrieben, findet sich dort nicht. Wenn im Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht (S. 5) allein auf die erhaltenswerte Linde hingewiesen wird und eine Rodung vermieden werden soll, reicht dies nicht.

Der vorgenannte Baumbestand und nicht nur die Linde/ Eiche, müssen auf alle Fälle erhaltenund geschützt werden. Dies ist in der Planung festzusetzen.

Dies gilt auch für die Sicherung anlässlich der Baumaßnahmen. Die DIN 18920 für Maßnahmen zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen ist zu beachten. 

Auf S. 18 / 19 des Erläuterungsberichts wird ausgeführt, dass die Böschungen mit einer Sumpfgrasmischung angesät werden sollen. Betrachtet man vom Parkplatz des VitaSol den Oberlauf und Unterlauf des Schwaghofbaches, so findet sich dort ein gewachsener Uferbereich, der dicht bewachsen ist und von hohen Laubbäumen überdacht wird. Das Gewässer wird von Sonneneinstrahlung geschützt und liegt im Sommer im Halbschatten. 

Eine Einsaat mit Sumpfgras ist nicht zu finden. Eine Erhöhung der ökologischen Wertigkeit, wie angeführt, allein hierdurch ist kaum möglich. Vielmehr sollte der Bachbereich mit Gehölzen und Stauden bepflanzt werden, einzelne Hochstämmer die Verbindung zwischen den Waldbereichen schaffen und Schatten und Schutz für die Ökologie des Baches geben.

 

Inwieweit die naturschutzfachlichen Belange durch diese Gewässerplanung ökologisch aufgewertet werden, bleibt zu prüfen. Wenn am östlichen Ufer verschiedene Sträucher, wie Hartriegel, Weißdorn u. Schlehe angepflanzt werden sollen, so sind dies keine 10 qm Fläche. Diese Fläche grenzt auch direkt an den Landschaftsgarten, wo Sträucher dieser Art nicht typisch sind. 

 

Da im Rahmen der Planung des Hotels auch die gesamte Wallanlage im östlichen Bereich entlang des Fußweges im Landschaftsgarten und im Bereich des Übergangs zum Unterlauf des Schwaghofbaches, entfernt werden soll, stellt sich die Frage der Abstimmung der beiden Planungen. 

Der Ausbau des Schwaghofbaches im Süd-Osten geht direkt in die Planung des Hotelneubaus mit seiner Terrasse zum Landschaftsgarten. Die beiden Flächen überlappen sich.

Es wäre wünschenswert, wenn die Offenlegung des Schwaghofbaches stärker zur Parkplatzfläche hin erfolgen würde, die Renaturierung des Baches mit dem Ausbau ausreichender Uferzonen (durchgehend 10 m) mit Zielsetzung eines ökologisch guten Zustands für die Gewässergüte und den Hochwasserschutz geplant würde. Gemeinsam mit dem Ausbau des weiterhin durchgehenden Wander- und Radweges Richtung Obernberg wäre dies für die Besucher des Hotels wie auch die Nutzer des Weges ein gesteigerter Freizeit- und Erholungswert in Reichweite des Kneippbeckens. Denn die im Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP – Pflicht gemachten Aussagen (s. S. 6, 2.1.4) beachten hinsichtlich der Betroffenheit der Maßnahme weder die oben genannten Qualitätswanderwege, noch unter 2.1.8 den geplanten Hotelneubau. Dessen Planungen stehen in engem Zusammenhang und bedingen sich gegenseitig. 

Die Planungen sollten deshalb dringend abgestimmt werden. 

Auch muss bei der Parkplatznutzung (130 geplante Stellplätze in unmittelbarer Nähe zum offengelegten Schwaghofbach) in Bezug auf das Niederschlags- und Oberflächenwassers entsprechende Schutzmaßnahmen für das Gewässer, das Grundwasser (teilweise nur 1 m unter Geländeoberkante) und das Heilquellenschutzgebiet festgesetzt werden. Kann also der Gewässerausbau tatsächlich direkt an die Stellplätze angrenzen ohne notwendige Schutzstreifen?

Auf den Bodenschutz wird noch verwiesen. Das Bodengutachten durch die Müller-Kirchenbauer Ingenieurgesellschaft mbH hat hohe TOC-Anteile in den sandig – kiesigen Auffüllungen gefunden. Hier werden weitere Bodenprobungen empfohlen. (S. S. 16 Erläuterungsbericht)

Die Stadt Bad Salzuflen wird darüber hinaus gebeten, die Renaturierung des Oberlaufs des Schwaghofbachs entlang dem Forsthausweg zu überdenken. Die Verbesserung des ökologischen Zustandes allein durch die Offenlegung des Baches auf 90 m im Bereich des Parkplatzes reicht nicht. Im Oberlauf sind Uferbefestigungen kaputt, Bachabsprünge sind zu hoch, die Verrohrung unter dem Forsthausweg ist zu klein dimensioniert und wird durch sperrige Treibgüter verstopft (Ausuferungen zu Lasten des Weges) etc.. Die Bodenstruktur im Gewässer ist zu optimieren. 

Die Gewässergüte und auch der Hochwasserschutz würden in diesem Landschaftsschutzgebiet profitieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Brigitte Scheuer

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